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Richtlinien bei E-mobility MittelRhein

Transparenz und Sorgfalt

Wir glauben, das heutzutage Transparenz die beste Regel ist. Deshalb haben wir die großzügigsten und transparentesten Richtlinien entwickelt. Erfahren Sie unten mehr darüber und melden Sie sich gerne bei Fragen.

Überprüfung der rechtlichen Vereinbarung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der QmaxEngineering GmbH


§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn
unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich
handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer
sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
3. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich
unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt und zwar ebenso für
künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie
aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der
Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten
auch dann unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht
widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt worden sind.
4. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
§ 2 Angebote und Aufträge
1. Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als
verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere
Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen die zu
unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind
nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch
uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
§ 3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
1. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer
Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem
Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom
Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der
Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben
wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter
Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
2. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet,
wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt
wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
3. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen
im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
§ 4 Preise
1. Unsere Preise gelten ,,ab Werk‘‘ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem
Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird
in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
3. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als
4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung
beruht und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir
anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis
verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechende geänderte
Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der
Waren, für die der Preise erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er
muss den Rücktritt spätestens am 3. Werktag nach Erhalt der geänderten
Auftragsbestätigung schriftlich erklären, eine Übersendung per Telefax oder E-Mail
genügt.
§ 5 Lieferzeit
1. Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd
vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden
sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 2 Tage nach
der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
2. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder
aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene
Nachfrist zu gewähren, die mit 5 Werktagen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen
außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise
vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die
vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine
gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere
bei Verzug.
4. Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der
Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das
Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind sowohl Käufer als auch wir zum
Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer
vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum
Rücktritt berechtig, so bleibt dieses Recht unberührt.
5. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
§ 6 Versand
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der
Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der
Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine
Transportversicherung zu sorgen.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu
Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
§ 7 Zahlung
1. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die
QmaxEngineering GmbH, Am alten Bahnhof 5, 56203 Höhr-Grenzhausen zu leisten.
2. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die G
Geldmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es
sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3. Zur Geldmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag
nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
§ 8 Gewährleistung/Haftung
1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden,
offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung
des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
2. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen
offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns
vertretender Mangel an der Ware vorliegt und vom Käufer rechtzeitig schriftlich
gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es
sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels
oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels
kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist
oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den
nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt
§ 9 Gerichtsstand/Sonstiges
1. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere
dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Montabaur.

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