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Jobroller® . . . und so funktioniert`s

Eine Win-Win-Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Schritt 1

Der Arbeitgeber erhält die kostenfreien Rahmenverträge für das Benefit Programm ohne Abnahmeverpflichtung.
Der Arbeitgeber informiert die Arbeitnehmer über das neue Benefit Programm.

Schritt 2

Der Arbeitnehmer sucht sich in unserem Onlineshop oder Ladengeschäft seinen Wunsch E-Jobroller® aus und schließt mit dem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag ab.

Schritt 3

Der Arbeitnehmer erhält seinen Jobroller®, zahlt die monatlichen Raten bequem per Gehaltsumwandlung und kann sofort losfahren!

E-mobility MittelRhein

team@e-mobility-mittelrhein.de

0174 - 9724694

Rheinstr. 96-G2  |  56235 Ransbach-Baumbach

Telefon. erreichbar : 

Montag - Freitag von 09.00 - 17.00

Annahme für Werkstattservice : Freitags von 09.00 - 18.00 (Mittagspause 12.00 - 13:00)

Fahrzeugbesichtigungen im Showroom sind gerne nach tel. Absprache möglich !

©2022 von E-mobility MittelRhein. 

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