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Jobroller® . . . und so funktioniert`s

Eine Win-Win-Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Schritt 1

Der Arbeitgeber erhält die kostenfreien Rahmenverträge für das Benefit Programm ohne Abnahmeverpflichtung.
Der Arbeitgeber informiert die Arbeitnehmer über das neue Benefit Programm.

Schritt 2

Der Arbeitnehmer sucht sich in unserem Onlineshop oder Ladengeschäft seinen Wunsch E-Jobroller® aus und schließt mit dem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag ab.

Schritt 3

Der Arbeitnehmer erhält seinen Jobroller®, zahlt die monatlichen Raten bequem per Gehaltsumwandlung und kann sofort losfahren!

E-mobility MittelRhein

team@e-mobility-mittelrhein.de

0174 - 9724694

Rheinstr. 96-G2  |  56235 Ransbach-Baumbach

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Telefon. erreichbar : 

Montag - Freitag von 09.00 - 17.00

Werkstattservice ( Annahme & Abholung ) :

Dienstags von 09.00 - 12:00 & 13:00 - 17:00

Freitags von 09:00 - 14:00

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Fahrzeugbesichtigungen im Showroom sind außerhalb der aufgeführten Werkstattzeiten gerne nach tel. Absprache möglich !

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©2022 von E-mobility MittelRhein. 

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